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Das neue Mess-
Seit 01.01.2015 müssen alle neu geeichten, bzw. konformitätsbewerteten Zähler an eine nach Landesrecht zuständige Behörde gemeldet werden. In der Regel ist das die Landeseichbehörde. Dies betrifft alle geeichten, bzw. konformitätsbewerteten Zähler, die seit dem 01.01.2015 eingebaut, bzw. getauscht werden. Heizkostenverteiler sind hiervon ausgenommen.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig ist der Hauseigentümer, bzw. die Wohneigentümergemeinschaft oder der Wärmemessdienst.
Wann muss die Meldung erfolgen?
Innerhalb 6 Wochen nach Inbetriebnahme müssen die Daten gemeldet werden.
Was muss gemeldet werden?
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Wie kann die Meldung erfolgen?
Die Meldung kann schriftlich, per E-